§§ 556, 556a, 564b BGB. LG Freiburg, Vorlagebeschluß v. 19.10.1982 - Az. 9 S 182/82.

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1983

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IRB: Z 1039
SEBI: Zs 818-4

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Zusammenfassung

Zur Frage, ob ein Untermieter sich gegen die Räumungsklage des Hauptvermieters (Vermieters) - sei es aus vom Mieter abgeleitetem, sei es aus eigenem Recht - auf die Schutznormen der §§ 564 b, 556 a BGB berufen kann, wenn der Vermieter die Wohnung an eine Firma vermietet hat, die diese im Einverständnis mit dem Vermieter an ihren Arbeitnehmer als Werkswohnung weiter vermietet hat und letzterer weiss, dass sein Arbeitgeber nicht Eigentümer der Wohnung ist. -z-

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Zeitschrift für Miet- und Raumrecht 36(1983)Nr.6, S.200-202, Lit.

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