Die Regulierung der Zeitarbeit in Deutschland. Vom Sonderfall zur Normalbranche.
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DE
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Duisburg
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0949-8516
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ZLB: 4-2005/2947
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Abstract
Die gewerbsmäßige Zeitarbeit gilt als Wachstumsbranche. Die Zahl der Zeitarbeitnehmer wuchs zwischen 1998 und 2001 von 252.895 auf 357.264 jährlich um 13,8 %. Zeitarbeitnehmer machen 1,28 % der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten aus. Die Zahl der Zeitarbeitsunternehmen stieg von 12.501 (Jahr 2000) auf 13.494 (Jahr 2001). Die Entwicklung der gesetzlichen Regulierung der Zeitarbeit in Deutschland im Zusammenhang mit der Einflussnahme politischer Akteure wird analysiert und darzustellt. In Kapitel zwei werden die Anfänge der Legalisierung der Zeitarbeit durch Gesetzesentscheidungen des Bundesverfassungs- und Bundessozialgerichts dargestellt. Das Kapitel drei umfasst die Novellierung des für die Zeitarbeit prägenden Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, das vor allem zur Sicherung sozialer Mindeststandards der Zeitarbeitnehmer 1972 in Kraft trat und umfangreiche zeitarbeitsspezifische Schutzbestimmungen festsetzt. Im vierten Kapitel wird der Einfluss von Parteien, Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften auf die Entwicklung der Regulierung der Zeitarbeit untersucht. sg/difu
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31 S.
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Duisburger Beiträge zur soziologischen Forschung; 5/2003