E-Vergabe i.S.d. europäischen Vergaberichtlinien. Bedeutung und Hilfestellungen für Kommunen.
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DE
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Köln
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Abstract
Das Europäische Parlament hat im Jahr 2014 eine Vergaberechtsreform beschlossen. Sie schreibt bei der Vergabe die Nutzung elektronischer Informations- und Kommunikationsmittel für öffentliche Auftraggeber verbindlich vor. Die zeitliche Umsetzung der Richtlinien ist klar geregelt. Bis zum 18. April 2016 müssen die Vorgaben in nationales Recht überführt werden. Für alle Auftraggeber gilt ab diesem Zeitpunkt gleichermaßen, dass bei EU-weiten Vergabeverfahren die Bekanntmachung elektronisch an das Veröffentlichungsorgan der EU übersandt werden muss und die Vergabeunterlagen in digitaler Form zur Verfügung gestellt werden müssen. Der Bericht konzentriert sich auf die Vorgaben der Vergaberichtlinien. Er unterstützt Kommunen dabei, die Bedeutung und die Auswirkungen der Vergaberichtlinien auf die eigenen Vergabeverfahren besser abschätzen zu können. Außerdem gibt er Hinweise und Empfehlungen, wie Kommunen die gesetzlichen Vorgaben umsetzen können. Da die reine Umsetzung der Vorgaben aus Sicht der KGSt zu kurz gedacht ist, rundet den Bericht ein Ausblick "Von der E-Vergabe zum Beschaffungsmanagement" ab. Nur so können alle Vorteile der E-Vergabe ausgeschöpft werden, z.B. einen Beitrag zu einer einfacheren und serviceorientierten Verwaltungsarbeit zu leisten, die Kosten und Dauer der Vergabeverfahren zu reduzieren, die Beschäftigten in den Vergabestellen von organisatorischen Aufgaben zu entlasten, um mehr Zeit für fachliche Belange zu haben, für einen größeren Wettbewerb und damit in der Regel auch für bessere Preise zu sorgen.
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27 S.
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KGSt-Bericht; 2015, 2