Verabschiedung des Gesetzesvorbehalts bei der Umsetzung von Kommissionsentscheidungen im EG-Beihilfenrecht?

Kohlhammer
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Stuttgart

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0029-859X

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ZLB: 4-Zs 388

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Abstract

Das OVG Berlin-Brandenburg hat mit Beschluss vom 7. November 2005 die Grundsätze des Zusammenspiels von Gemeinschaftsrecht und nationalem Recht bei der Rückforderung gemeinschaftsrechtswidriger Beihilfen in Frage gestellt. Das Gericht vertritt die Auffassung, die Rückforderung einer gemeinschaftsrechtswidrigen Beihilfe dürfe auch dann durch Verwaltungsakt erfolgen, wenn die Beihilfe auf der Grundlage eines privatrechtlichen Vertrags gewährt wurde. Der Beitrag zeigt, dass die Rückforderung einer Beihilfe durch Verwaltungsakt nach deutschem Verfahrens- und Verfassungsrecht nur dann zulässig ist, wenn die Beihilfe durch Zuwendungsbescheid gewährt wurde. Wurde die Beihilfe im Rahmen eines privatrechtlichen Vertrags gewährt, ist sie im Wege der Leistungsklage vor den Zivilgerichten zurückzufordern. Der vom OVG einstweilen gebilligte Erlass eines Rückforderungsbescheids ist in diesen Fällen ein verfassungswidriger Rechtsformenmissbrauch, der gemeinschaftsrechtlich weder verlangt noch zu rechtfertigen ist. difu

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die Öffentliche Verwaltung

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Nr. 23

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S. 989-996

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