Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins (Anweisung Bau-A Bau).

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SEBI: 85/5688-4

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Die Anweisung Bau wurde erstmalig 1970 als Verwaltungsvorschrift verbindlich für alle Baudienststellen des Hoch-, Garten- und Tiefbaus in Berlin erlassen. Sie ist hervorgegangen aus den Verwaltungsgrundsätzen für das Bauwesen in Anlehnung an die Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes im Zuständigkeitsbereich der Finanzbauverwaltung aus dem Jahre 1957. Änderungen gesetzlicher Bestimmungen sowie einschlägiger Verwaltungsvorschriften, die eine Verbesserung und Vereinfachung im Bauwesen zum Ziele haben, waren die Voraussetzung dafür, daß jetzt eine Neufassung vorliegt. cp/difu

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Anweisung, Bauvorbereitung, Baudurchführung, Verwaltungsvorschrift, Vergabe, Baurecht, Bauwesen, Verwaltungsorganisation, Staat/Verwaltung, Organisation

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Berlin: (1985), 422 S.

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Anweisung, Bauvorbereitung, Baudurchführung, Verwaltungsvorschrift, Vergabe, Baurecht, Bauwesen, Verwaltungsorganisation, Staat/Verwaltung, Organisation

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