Rechtsinstrumente zur Sicherung von Grünflächen und Grünzonen in Ballungsgebieten. Vortrag vor dem X. Europäischen Agrarrechtskongreß in Berlin am 11. Oktober 1979.
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Zusammenfassung
Seit den 50er Jahren erlebt die Bundesrepublik Deutschland einen nahezu ungehemmten Landschaftsverbrauch. So wurde zwischen 1950 und 1976 ein Ansteigen der besiedelten Flache von 6 % auf mehr als 10 % festgestellt. Von der Ausdehnung der bebauten Flächen sind besonders die in den Ballungsgebieten noch vorhandenen, mittlerweile jedoch schon stark zurückgedrängten Grünflächen betroffen. Der Autor stellt die Frage nach den rechtlichen Möglichkeiten, Grünflächen in Ballungsgebieten gegen Zugriffe zu schützen. Als Rechtsinstrument zur Sicherung von Grünflächen unterscheidet er gesetzliche Regelungen. 1. auf den Gebieten der Planung (Landes-, Regional- und Ortsplanung) auf der einen und die Fachplanungen der verschiedenen Art auf der anderen Seite; 2. raumwirksame Bestimmungen in Spezialgesetzen, vor allem aus dem Bereich des Naturschutz- und Waldrechts. Nach eingehender Analyse dieser rechtlichen Möglichkeiten kommt der Autor zu dem Ergebnis, dass neue und bessere Gesetze zur Freihaltung von Grünflächen in Ballungsgebieten nicht erforderlich sind solange die vorhandenen Möglichkeiten nur unzureichend genützt und gesetzliche Vorschriften einfach nicht beachtet werden. DU
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Recht, Flächennutzungsplanung, Bauleitplanung, Regionalplanung, Grünfläche, Grünzone, Landschaftsverbrauch, Sicherung, Ballungsgebiet, Rechtsinstrumentarium, Landschaftsschutz, Gesetzesauslegung
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Agrarrecht 10(1980)Nr.1, S.1-7, Lit.
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Recht, Flächennutzungsplanung, Bauleitplanung, Regionalplanung, Grünfläche, Grünzone, Landschaftsverbrauch, Sicherung, Ballungsgebiet, Rechtsinstrumentarium, Landschaftsschutz, Gesetzesauslegung