Der Beurteilungsspielraum. Zur richterlichen Kontrolle von Ermessen und unbestimmten Gesetzesbegriffen im Verwaltungsrecht.

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SEBI: 87/2444

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DI
S

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Abstract

Wird eine "Verwaltungsverfügung" angefochten, so ist regelmäßig abzuklären, wieweit der Richter die Überlegungen der Verwaltung zu beachten hat. Der Richter hält sich meistens an die Theorien über das Ermessen und den sogenannten Beurteilungsspielraum bei unbestimmten Gesetzes- oder Rechtsbegriffen. Das schweizerische Bundesgericht hat sich nie zu einer bestimmten Lehrmeinung insofern bekannt. Dennoch lassen sich bei einer Analyse seiner Rechtsprechung gewisse Richtlinien erkennen. Der Verfasser geht daher von einer Untersuchung der bundesgerichtlichen Praxis aus. Der Beurteilungsspielraum wird nach alledem in der Arbeit - in Anlehnung an die Praxis - für den Bereich verwendet, den der Richter zwar als Rechtsfrage prüfen muß, den er aber aus sachlichen Gründen nicht in jeder Hinsicht aus eigenem Beurteilungsvermögen zu bestätigen vermag. chb/difu

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Verwaltungsgerichtsbarkeit, Rechtsprechung, Beurteilungsspielraum, Ermessen, Unbestimmter Rechtsbegriff, Rechtsgeschichte, Rechtsvergleichung, Verwaltungsrecht, Recht, Verwaltung

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Bern: Stämpfli (1984), 100 S., Lit.(jur.Diss.; Bern 1984)

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Verwaltungsgerichtsbarkeit, Rechtsprechung, Beurteilungsspielraum, Ermessen, Unbestimmter Rechtsbegriff, Rechtsgeschichte, Rechtsvergleichung, Verwaltungsrecht, Recht, Verwaltung

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Abhandlungen zum schweizerischen Recht; 489