Die unechte Unfallversicherung - Eingliederung in das Versorgungsrecht.

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Münster

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ZLB: 95/1749

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DI

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Abstract

Mit der unechten Unfallversicherung ist die Versicherung jener Personengruppen gemeint, die keinen unmittelbaren Bezug zur Arbeitswelt aufweisen, z.B. Schüler und Studenten oder die für den Bund, eine Gemeinde oder eine andere Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts ehrenamtlich Tätigen (§ 539 I Nr. 13 Reichsversicherungsordnung). Für sie existiert seit 1971 ein spezielles Gesetz, welches die allgemeine gesetzliche Unfallversicherung erweitert hat. Diese Einordnung findet in der rechtswissenschaftlichen Literatur gesetzessystematische Bedenken, die der Autor ausführlich aufzeigt. Es wird eine Neuzuordnung der Fallgruppen der unechten Unfallversicherung in das Sozialversorgungsrecht vorgenommen. Einer eingehenden Darstellung der traditionellen Unfallversicherung seit dem Unfallversicherungsgesetz von 1884 folgt eine Erläuterung der Systematik des Sozialrechts. Danach unterzieht die Arbeit die herkömmliche Zuordnung der unechten Unfallversicherung einer Überprüfung. Der Autor stellt im folgenden die Gründe für eine Neuzuordnung vor und geht auf die Problematik der Berechnung des Schadenersatzes ein. Im weiteren stellt die Studie die Finanzierung durch öffentliche Mittel vor und nimmt das Bundesversorgungsgesetz als Musterregelung für die unechte Unfallversicherung. rebo/difu

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XXIX, 197 S.

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