Richtplanung und Richtpläne nach dem Bundesgesetz über die Raumplanung.

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SEBI: Zs 2586-58-4
BBR: Z 2513
IRB: Z 900
IFL: I 4087

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Zusammenfassung

Anläßlich der ,,Berner Tage für juristische Praxis 1980'' stellte der Verfasser die Auswirkungen des neuen schweizerischen Bundesgesetzes von 1980 für die Raumplanung dar. Hingewiesen wird in diesem Vortrag auf den Regelungszusammenhang, der in diesem Gesetz angelegt ist. Herausgestellt wird dabei, daß es hierbei kein durchgehendes Plansystem für die unterschiedlichen staatlichen Ebenen gibt. Art und Umfang der Richtplanung zu bestimmen bleibt den Kantonen vorbehalten, die lediglich einer Abstimmungspflicht untereinander unterworfen sind. mst/difu

Beschreibung

Schlagwörter

Planungsrecht, Kantonalplanung, Richtplanung, Abstimmungspflicht, Raumplanung

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In: Dokumente und Informationen zur schweizerischen Orts-, Regional- und Landesplanung.Hrsg.: TH Zürich, Institut für Orts-, Regional- und Landesplanung, Zürich: (1980), S. 5-10,

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Planungsrecht, Kantonalplanung, Richtplanung, Abstimmungspflicht, Raumplanung

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DISP; 58