Die Chronologie der Judengesetzgebung in den zum Deutschen Bund gehördenden süd- und mittelwestdeutschen Staaten Baden, Württemberg, Bayern, Hessen-Darmstadt, Frankfurt und Sachsen-Weimar-Eisenach im 19. Jahrhundert bis zur Revolution von 1848/49.

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DE

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Tübingen

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ZLB: 92/1820

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Die Staaten Baden, Bayern, Württemberg, Hessen-Darmstadt, Frankfurt und Sachsen-Weimar-Eisenach waren im Rahmen des Rheinbundes und des Deutschen Bundes im Prinzip souverän und hatten die für den frühen Konstitutionalismus typischen Verfassungseinrichtungen. In ihren sogenannten Judengesetzen spiegelt sich die allgemeine rechtliche und politische wie auch die speziell jüdische Emanzipation. Die Arbeit behandelt die Judengesetzgebung von 1800 bis 1848/49 bezüglich des Familienrechts, des Gesundheitswesens, der Schul- und Militärpflicht, des Rechtswesens, der Berufsausübung und der Sonderbeschränkungen und -steuern. Insgesamt läßt sich sagen, daß die Lage der Juden bis 1848 eine deutliche Verbesserung erfuhr, insbesondere in Baden, weniger in Bayern. Die Arbeit schließt mit einem Ausblick auf die Zeit bis 1871 sowie einer chronologischen Tabelle der Judengesetzgebung von 1800 bis 1871 mit 390 Positionen. Die Autorin stand zum Zeitpunkt der Promotion im 71. Lebensjahr. lil/difu

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IV, 254 S.

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