Genügt das reformierte AÜG dem Unionsrecht?
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DE
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0340-7918
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ZLB
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Zusammenfassung
Das AÜG dient der Umsetzung der Leiharbeitnehmer-Richtlinie 2008/104/EG. Als Umsetzungsgesetz muss sich das AÜG im Rahmen der Richtlinienvorgaben halten. Der Beitrag zeigt eine Reihe von Regelungsbereichen auf, in denen zweifelhaft ist, ob die deutschen Leiharbeitsvorschriften den EU-rechtlichen Vorgaben entsprechen. Wank, BB 2018, 1909-1916
Beschreibung
Schlagwörter
Zeitschrift
Betriebs-Berater
Ausgabe
Nr. 33
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Seiten
S. 1909-1916