Soziale Dienstleistungen durch gemeinnützige Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege als Förderung der Kultur und Erhaltung des kulturellen Erbes nach dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft.

Kreutz, Marcus
Nomos
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Datum

2010

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Herausgeber

Nomos

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Baden-Baden

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Standort

ZLB: Kws 75/10

Dokumenttyp

Dokumenttyp (zusätzl.)

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RE

Autor:innen

Zusammenfassung

Gemeinnützigen Körperschaften werden in Deutschland zahlreiche Privilegien gewährt, wie z.B. Steuervorteile und Gebührenbefreiungen. Diese Besserstellungen im Vergleich zu gewerblichen Anbietern sozialer Dienstleistungen sind tatbestandlich als verbotene Beihilfen i.S.v. Art. 87 Abs. 1 EGV zu qualifizieren. Die EU-Kommission hat daher in der Vergangenheit auch öfter Bestrebungen gezeigt, das sogenannte Gemeinnützigkeitsrecht zu beschneiden. Dabei hat die Kommission jedoch die Besonderheiten personenbezogener sozialer Dienstleistungen, die gemeinnützige Körperschaften erbringen, vernachlässigt und gleichzeitig die Herkunft und Qualität der gewährten Privilegien übersehen. Der Autor weist nach, dass die Charakteristika personenbezogener sozialer Dienstleistungen, zu deren Gunsten die Besserstellungen gewährt werden, dazu führen, sie zur Kultur und zum kulturellen Erbe zugehörig zu betrachten. Eine Rechtfertigung dieser Privilegien über Art. 87 Abs. 3 lit. d) EGV ist daher möglich. Um dieses Ergebnis zu erzielen, bedient sich der Autor nicht nur der herkömmlichen Auslegungsmethoden, sondern wendet auch als resultatunterstützendes Argument die Ökonomische Analyse des Rechts an.

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Schlagwörter

Zeitschrift

Ausgabe

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

362 S.

Zitierform

Stichwörter

Serie/Report Nr.

Bochumer Schriften zum Sozial- und Gesundheitsrecht; 7

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