Fachmarkt als Verbrauchermarkt im Sinne des § 11 Abs. 3 BauNVO 1968.
Gemeindetag Baden-Württemberg
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
Gemeindetag Baden-Württemberg
item.page.orlis-pc
DE
item.page.orlis-pl
Stuttgart
item.page.language
item.page.issn
item.page.zdb
item.page.orlis-av
ZLB: Zs 1723-4
BBR: Z 333
IRB: Z 1912
BBR: Z 333
IRB: Z 1912
item.page.type
item.page.type-orlis
relationships.isAuthorOf
Abstract
Laut Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.6.2003 beschränkt sich der Begriff des Verbrauchermarkts im Sinne des § 11 Abs. 3 BauNVO 1968 nicht auf großflächige Einzelhandelsbetriebe mit einem hauptsächlich auf Lebensmittel und verwandte Waren ausgerichteten oder mit einem insgesamt warenhausähnlichen Sortiment. Auch ein so genannter Fachmarkt kann ein Verbrauchermarkt sein. Auf den heutigen Begriffsinhalt kommt es aber unabhängig davon, ob für die Auslegung des Rechtsbegriffs des Verbrauchermarkts überhaupt auf die Definition der einschlägigen Fachkreise zurückgegriffen werden darf, nicht an. Maßgeblich sind die Vorstellungen des Verordnungsgebers bei Erlass der BauNVO 1968. difu
Description
Keywords
Journal
Die Gemeinde
item.page.issue
Nr. 8
item.page.dc-source
item.page.pageinfo
S. 249-250