Zur Problematik lufthygienischer Belastungsgebiete.
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IRB: Z 1089
TIB: ZS 4863
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Zusammenfassung
Die Luftreinhalteverordnung sollte die rechtlichen Grundlagen für eine Strategie zur Verminderung der Luftbelastung bieten. Sie wird von den Kantonen verlangen, Belastungsgebiete auszuscheiden und Maßnahmen zu deren Sanierung zu treffen und ihre Durchführung zu überwachen. Zweckmäßige Instrumentarien stehen in einfacher Form zur Verfügung oder werden in Hinblick auf die LRV, unter Einbezug der neuesten Hilfsmittel überarbeitet und ergänzt. Die damit gewonnenen Erkenntnisse müssen einen politischen Entscheidungsprozess unterstützen, in welchem auseinanderstrebende Interessen gegeneinander abzuwägen sind. Die Entscheide müssen Maßnahmen zur Folge haben, die zu einer geringeren Belastung von Mensch und Umwelt führen. Dabei ist immer auch eine größerräumige Zusammenarbeit auf interkantonaler und internationaler Ebene anzustreben, um auch der grenzüberschreitenden Dimension der Luftverschmutzung Rechnung zu tragen. Bisher konnten wirtschaftliche Argumente meistens besser untermauert werden.
Beschreibung
Schlagwörter
Luft, Verordnung, Lufthygiene, Luftreinhaltung, Schadstoff, Immission, Emission, Messung, Modellrechnung, Methode, Kataster, Belastungsgebiet, Waldschaden, Gebäudeschaden, Inventar, Umwelt, Umweltpflege, Umweltbelastung
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Wasser, Energie, Luft, Baden 77(1985), Nr.7/8, S.253-256, Abb., Tab., Lit.
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Luft, Verordnung, Lufthygiene, Luftreinhaltung, Schadstoff, Immission, Emission, Messung, Modellrechnung, Methode, Kataster, Belastungsgebiet, Waldschaden, Gebäudeschaden, Inventar, Umwelt, Umweltpflege, Umweltbelastung