Tagesbelichtung als Umweltbelang im Spannungsfeld zwischen bauordnungsrechtlichen und bauplanungsrechtlichen Regelungen.

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IRB: Z 1585

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Tagesbelichtung, im Unterschied zur Besonnung, meint die Versorgung mit ungerichtetem diffusem Licht. Höhe und Abstand der Gebäude sind dafür maßgebend. Der Aufsatz beschreibt die Konfliktfelder, die hier zwischen den Festsetzungen des Bebauungsplans, den Bestimmungen der BauNVO und den Regelungen in den Landesbauordnungen bestehen. Die bauordnungsrechtlichen Abstandsregelungen lassen zum Beispiel bei rückwärtigen Anbauten die Verschattung von Gebäuden oder Gebäudeteilen durch Abschirmung seitlich einfallenden Tageslichts unberücksichtigt. Musterbeispiele auftretender Konflikte werden skizziert. Die Regelungen einzelner Landesbauordnungen, insbesondere in Nordrhein-Westfalen, werden erörtert und Rechtsentscheide von Verwaltungsgerichten in den Bundesländern dazu werden referiert. (wb)

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Gebäude, Abstandsfläche, Gebäudeform, Grundstücksnutzung, Nachbarrecht, Landesbauordnung, Musterbauordnung, Bebauungsplan, Belichtung, Bauwich, Gebäudeanordnung, Planungskonflikt, Recht, Bauordnungsrecht

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Umwelt- und Planungsrecht 11(1991), Nr.8, S.281-287, Abb.;Lit.

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Gebäude, Abstandsfläche, Gebäudeform, Grundstücksnutzung, Nachbarrecht, Landesbauordnung, Musterbauordnung, Bebauungsplan, Belichtung, Bauwich, Gebäudeanordnung, Planungskonflikt, Recht, Bauordnungsrecht

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