Das neue Bauproduktenrecht - Bekanntes, Neues, Ungeklärtes.

Beck
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Beck

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München

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1439-6351

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ZLB: R 292 ZB 7099
BBR: Z 558

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RE

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Abstract

Im Produktsicherheitsrecht ist derzeit viel Bewegung. Die EU stößt allerorten Neues an und verfolgt hierbei auch einen geänderten Ansatz. Sozusagen den Anfang macht die neue Bauproduktenverordnung, die zum 1. 7. 2013 nach einer zweijährigen Übergangsfrist vollständig in Kraft getreten ist. Auch wenn vieles auf den ersten Blick unverändert scheint, sind, neben der Einführung neuer Begrifflichkeiten, doch auch inhaltlich einige Neuerungen zu verzeichnen. Ob das übergeordnete Ziel, eine Verbesserung der freien Zirkulation von Bauprodukten im Binnenmarkt, mit der Neuregelung erreicht wird, scheint jedoch offen. Zum Stolperstein könnte hier die weiterhin bestehende mitgliedstaatliche Zuständigkeit zur Regelung der Anforderungen an die Verwendung von Bauprodukten werden.

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Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht

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Nr. 11

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S. 675-681

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