Ungenehmigte Errichtung oder Änderung einer baulichen Anlage. VwGO § 80 V; NRWBauO §§ 58 I 2, 15, 16ff. OVG Münster, Beschl. v. 2.10.1987 - 11 B 1594/87.

Keine Vorschau verfügbar

Datum

1988

item.page.journal-title

item.page.journal-issn

item.page.volume-title

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

IRB: Z 1649
SEBI: Zs 3293-4

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

Autor:innen

Zusammenfassung

Die genehmigungspflichtige aber ungenehmigte Errichtung oder Änderung einer baulichen Anlage kann allein im Hinblick auf die formelle Illegalität der Baumaßnahme untersagt werden; die Grundsätze, die ausnahmsweise für formell illegale, materiell aber offensichtlich genehmigungsfähige Nutzungen oder Nutzungsänderungen gelten, greifen nicht ein. (-z-)

item.page.description

Zeitschrift

Ausgabe

Erscheinungsvermerk/Umfang

Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 7(1988), Nr.4, S.369-370

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

Deskriptor(en)

Serie/Report Nr.

Sammlungen