Internationaler Denkmal-, Kulturgüter- und Welterbeschutz.

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Bonn

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0723-5747

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ZLB: 4-2009/1387

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RE

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Abstract

Vergleicht man die Definitionen von Denkmalen, Kulturgütern und Welterbestätten, so fällt auf, dass sich das österreichische und Schweizer Recht teilweise seit dem Monumentenbegriff um 1900 der internationalen Entwicklung des Denkmal-, Kulturgüter- und Welterbeschutzes teilweise geöffnet hat, während das deutsche Denkmalrecht noch am Anfang steht. Die deutschen Denkmalschutzgesetze kennen vergleichbare Klarstellungen nicht. Somit soll die Darstellung der internationalen Vorgaben zum Denkmal-, Kulturgüter- und Welterbeschutz das Interesse des Bundes und der Länder wecken, sich diesen Vorgaben zu öffnen. Materialien zum internationalen Denkmal-, Kulturgüter- und Welterbeschutz sind in der Schriftenreihe Bd. 52 (4. Aufl. 2007) zusammengestellt, so dass der nochmalige Abdruck dieser Materialien eingespart werden konnte. Somit versteht sich die Darstellung zugleich als Kommentar zu einigen dort abgedruckten internationalen Übereinkommen, Konventionen, Protokollen, Empfehlungen und Resolutionen, wobei es vielfachum von der UNESCO initiierte Rechtsquellen geht.

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229 S.

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Schriftenreihe des deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz; 74