Datenschutzrechtliche Aspekte der Weitergabe von Sozialdaten. Vor allem am Beispiel der gesetzlichen Rentenversicherung und verwandter Versicherungszweige sowie unter besonderer Berücksichtigung der Datenweitergabe an die Strafverfolgungs- und Gefahrenabwehrbehörden.

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Baden-Baden

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ZLB: 2001/560

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DI

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Abstract

Mit der Maßnahme der Datensicherung wird das Ziel verfolgt, einen ordnungsgemäßen Ablauf der Datenverarbeitung im Interesse der datenverarbeitenden Stelle zu gewährleisten, das EDV-System zu sichern und zu erhalten. Beim Datenschutz geht es darum, eine unzulässige Verarbeitung und Nutzung personenbezogner Daten zu verhindern. Auf dem Gebiet der sozialen Sicherung werden die meisten personenbezogenen Daten (insbesondere Informationen über Gesundheit und Persönlichkeitsentwicklung) gesammelt. Über 90 % der Bundesbürger sind vom System der sozialen Sicherheit erfasst. In der Arbeit wird der Frage nachgegangen, wie der Konflikt zwischen den verschiedenen Interessen, individuelles Geheimhaltungsinteresse auf der einen, öffentliches Strafverfolgungs- bzw. Gefahrenabwehrinteresse auf der anderen Seite, in einen gerechten Ausgleich zueinander gebracht werden kann. Im Rahmen der Europäischen Union werden zunehmend Regelungen zum Informationsrecht und zum Datenschutz getroffen. Die Datenschutzrichtlinie der EU ist bis 1998 in nationales Recht umgesetzt worden. Daraus ist eine neue datenschutzrechtliche Situation erwachsen, deren Konsequenzen auf das Bundesdatenschutzgesetz erläutert werden. Hier geht es um einen datenschutzrechtlichen Binnenmarkt und um neue Regeln für die Übermittlung von Daten in so genannte Drittstaaten. kirs/difu

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190 S.

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Frankfurter Studien zum Datenschutz; 17