Sekundärzwecke im Vergabeverfahren. Öffentliches Auftragswesen, seine teilweise Harmonisierung im EG/EU-Binnenmarkt und die Instrumentalisierung von Vergaberecht durch vergabefremde Aspekte. Secondary policies in public procurement.

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Berlin

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ZLB: 2000/985

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Abstract

Die Untersuchung verfolgt die Frage, welche Beschränkung das Recht der Europäischen Gemeinschaft den mitgliedstaatlichen Vergabestellen auferlegt, wenn diese im Rahmen der Vergabe öffentlicher Aufträge neben dem Zweck der wirtschaftlichen Beschaffung Sekundärzwecke verfolgen, die unterschiedlichen Politikbereichen entstammen können. Nach einer an den Beginn der Arbeit gestellten Betrachtung der Praktiken der Mitgliedsstaaten werden die einschlägigen EG-Richtlinien analysiert. Dabei zeigt sich, dass die Harmonisierung der Auftragsvergabe durch die Vergaberichtlinien in diesem Bereich nicht abschließend ist. Aus diesem Grunde wird auf den EG-Vertrag zurückgegriffen. Dieser verbietet zwar eine direkte oder indirekte Anknüpfung an die Staatsangehörigkeit des Teilnehmers, lässt aber nichtdiskriminierende Vergabepraktiken ohne handelsbeschränkende Wirkungen grundsätzlich zu. Insgesamt erscheinen regionalpolitische Sekundärzwecke als unzulässig, während es bei anderen auf die rechtstechnische Vorgehensweise ankommt. Die Formulierung transparenter Kriterien für ein konkretes Vergabeverfahren ist der Bezugnahme auf einheimisch verbreitete Standards rechtlich vorzuziehen. goj/difu

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XXXII, 323 S.

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Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht; 140