Bürgerbeteiligung an der städtebaulichen Planung.

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Leipzig

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ZLB: 95/1592
BBR: A 12 487

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DI

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Abstract

Eine Stadt ist nicht nur für Besucher "attraktiv" oder nicht, sondern vor allem für den Bürger, der in ihr lebt, da er zu einem Wohngebiet im Verlauf der Zeit eine besonders enge Beziehung entwickelt. In diesem zentralen Lebensbereich muß die Umwelt daher bedürfnisgerecht gestaltet sein, und es müssen ausreichende Handlungs-, Wahl- und Gestaltungsmöglichkeiten zugelassen werden. Das erfordert, daß die Bürger umfassend in die Planung kommunaler, insbesondere baulicher Entwicklungen ihrer Wohn- und Lebensumwelt einbezogen werden. Da die Bürger jedoch noch viel zu selten in die Stadtgestaltung mit einbezogen werden, geht die Diskussion vor allem dahin, welche Formen die Bürgerbeteiligung annehmen soll. Die rechtlichen Bedingungen spielen dafür eine wichtige Rolle. Deshalb will die Autorin Möglichkeiten, wie künftige rechtliche Regelungen auf diesem Gebiet aussehen sollen, in ihrer Untersuchung aufzeigen. Dazu stellt sie Theorie, Recht und Praxis der Bürgerbeteiligung in der Bundesrepublik, der Schweiz und einigen ausgewählten Ländern dar. mabo/difu

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ca. 270 S.

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