Die Verortung des Abstandsgebotes der Seveso-III-RL bei der immissionsschutzrechtlichen Anlagengenehmigung.
Nomos
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
2019
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Nomos
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Baden-Baden
Sprache
ISSN
0943-383X
ZDB-ID
Standort
ZLB: R 687 ZB 7025
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Das in Art. 13 Abs. 2 Seveso-III-RL 2012/18/EU enthaltene "Abstandsgebot" fordert ein, dass zwischen Betriebsbereichen und bestimmten schutzwürdigen Nutzungen "angemessene Sicherheitsabstände" gewahrt werden. Während mit der "Mücksch"-Rechtsprechung die Beachtlich keit der Norm für die Schutzvorhabenzulassung feststeht, scheint die Fragestellung für die immissionsschutzrechtliche Anlagenzulassung bislang nicht ausdiskutiert. In Teilen der Literatur wurde zuletzt die Übertragbarkeit der Rechtsprechung auf das Immissionsschutzrecht bestritten und eine Lösung über die Betreiberpflichten vorgeschlagen. Dass sich politisch wirkmächtige Akteure wie der Bund der Industrie (BDI) einer inhaltsgleichen Sichtweise im Prozess zur TA Abstand angeschlossen haben (vgl. die Position des BDI für eine TA Abstand v. 26.2.2018, S. 3 ff.), zeigt die rechtliche und wirtschaftliche Brisanz der Problematik auf. Die Ausführungen sollen darlegen, warum entgegen diesen Bedenken auch für BImSchG-Genehmigungen eine unionsrechtskonforme Anwendung des Bauplanungsrechts erforderlich ist.
item.page.description
Schlagwörter
Zeitschrift
Zeitschrift für Umweltrecht : ZUR ; das Forum für Umwelt- und Planungsrecht
Ausgabe
Nr. 6
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 341-347