Die finanz-/verfassungsrechtliche Problematik des BSHG-Vollzugs durch kommunale Gebietskörperschaften, dargestellt am Beispiel der Rechtslage im Freistaat Bayern und in Nordrhein-Westfalen. Schriften zum Öffentlichen Recht; Parallelausgabe.

Hofmann-Hoeppel, Jochen
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1990

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SEBI: 92/679-4

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Die finanz- und verfassungsrechtliche Untersuchung führt zu dem Befund, daß der Vollzug des Bundessozialhilfegesetzes durch die Kommunen den dogmatischen Anforderungen nicht gerecht wird, die sich für pflichtige Selbstverwaltungs- bzw. Pflichtaufgaben ergeben. Es liegt ein Verstoß gegen die grundgesetzliche Garantie kommunaler Finanzhoheit vor. Der zweite Teil der Arbeit behandelt die Funktion der bayerischen Bezirke als Träger der Hilfen für Asylbewerber, geduldete und sonstige Ausländer. Es wird dargelegt, daß Unterbringung und Versorgung von Asylbewerbern genuin staatliche Aufgaben sind und daß keine Verlagerung dieser Aufgaben in das Sozialrecht stattgefunden hat. Die Deklarierung als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises ist unzutreffend und stellt eine Verletzung der Finanzhoheit der Bezirke dar. Die Erörterungen basieren auf den rechtstatsächlichen und statistischen Befunden für den Zeitraum von 1963 bis 1986. kmr/difu

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Würzburg: (1990), XXXIV, 371 S., Abb.; Tab.; Lit.; Reg.(jur.Diss.; Würzburg 1991)

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