Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung bei öffentlichen Unternehmen.

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SEBI: 82/3101-4

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Abstract

Die Feststellung der wirtschaftlichen Verhältnisse ist seit Einführung der Prüfungspflicht für die Wirtschaftsbetriebe der öffentlichen Hand vor vor einem halben Jahrhundert wesentlicher Zweck dieser Prüfung; in den vergangenen Jahren kam noch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung hinzu. War zunächst das Prüfungsrecht für öffentliche Unternehmen reichseinheitlich geregelt, so ist es nach der staatlichen Neuordnung in die Kompetenz des Bundes und der einzelnen Bundesländer übergegangen; bei im Grundsatz gleicher Ausrichtung des neu gestalteten Prüfungsrechts-in einigen Ländern gilt z.Z. noch altes Recht-für die Unternehmen von Bund, Ländern und Gemeinden haben sich dabei gewisse Unterschiede in Einzelheiten ergeben. Der vorliegende Beitrag befaßt sich mit den rechtlichen Grundlagen dieses besonderen Prüfungstyps und mit den Anforderungen, die sich hieraus für den Wirtschaftsprüfer ergeben. on/difu

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Unternehmensprüfung, Öffentliches Unternehmen, Wirtschaftsprüfung, Geschäftsführung, Ordnungsmäßigkeit, Kommunalbetrieb

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Düsseldorf:(1981), S. 505-515, Abb.

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Unternehmensprüfung, Öffentliches Unternehmen, Wirtschaftsprüfung, Geschäftsführung, Ordnungsmäßigkeit, Kommunalbetrieb

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WIBERA-Sonderdruck; 135Die Wirtschaftsprüfung; 18/1981