Bericht der Landesregierung. Wirksamkeit ambulanter Hilfen im Kontext von Kindeswohlgefährdungen.

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Der vorliegende Bericht ist als eigenständiger Beitrag des Landes Schleswig-Holstein im Kontext umfassender Bemühungen zur Qualitätsentwicklung in den Hilfen zur Erziehung zu betrachten. Die Erarbeitung des Berichtes erfolgte auf der Basis der im Folgenden benannten fachlichen Zugänge und Materialien: · Aufbereitung entsprechender Daten der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik, · Auswertung der schriftlichen Anhörung zum Thema "Kinderschutz in Schleswig-Holstein", die der Sozialausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages in seiner 11. Sitzung am 17. Januar 2013 beschlossen hatte, · Aufbereitung der Ergebnisse eines Workshops mit Experten und Expertinnen, · Befunde und Erkenntnisse aus der wirkungsorientierten Jugendhilfeforschung. Aus der Fülle der verschiedenen Perspektiven und fachlichen Hinweise der Expertinnen und Experten ist es gelungen, Wirksamkeitsfaktoren zu identifizieren, mit denen ambulante Hilfeprozesse im Kontext von Kindeswohlgefährdung geeignet und wirksam gestaltet werden können. In Abschnitt 4 des vorliegenden Berichts werden diese Wirksamkeitsfaktoren zusammengefasst und diejenigen Maßnahmen dargestellt, mit denen das Land als überörtlicher Träger der Jugendhilfe die örtlichen Träger bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben vor allem im Hinblick auf Qualitätsentwicklung im Kinderschutz unterstützt. Der Bericht ist somit als ein grundlegender Beitrag zur momentanen Diskussion über die Qualitätsentwicklung in den erzieherischen Hilfen, insbesondere in Hinblick auf aktuelle Fragen des Kinderschutzes zu verstehen.

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5 v. 16.06.2014

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128 S.

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Drucksache, Nr. 18/202