Ermittlung von Wohnwertminderung bei Sachmängeln.
Zitierfähiger Link
Lade...
Datum
Zeitschriftentitel
ISSN der Zeitschrift
Bandtitel
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
IRB: Z 877
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Liegt bei einer Mietsache ein Sachmangel vor, so kann dies den Mieter gegebenenfalls zur Mietzinsminderung berechtigen. Dies trifft zum einen, wenn eine Substanzbeeinträchtigung, zum anderen wenn die Brauchbarkeits- oder Tauglichkeits- und eine Wertschätzungsbeeinträchtigung vorliegt. Zur Ermittlung einer Wohnwertminderung ist von der Mietsache im engeren Sinne, d.h. von der gemieteten Wohnung als Summe der einzelnen Wohnräume auszugehen. Es wird auf die Ermittlungsmethode des LG Hamburg in seinem Urteil vom 24.5.1983 (16 S 332/82) verwiesen. Eine mögliche Minderung greift bei einer Mieterhöhung auch dann, wenn die Mängel schon längere Zeit bestehen, weil das Leistungsgefüge verändert werden soll. hg
Beschreibung
Schlagwörter
Recht, Wohnen/Wohnung, Wohnung, Mietwohnung, Wohnwert, Sachmangel, Miethöhe, Berechnungsmethode, Rechtsprechung, Wohnwertminderung, Mietminderung
Zeitschrift
Ausgabe
item.page.dc-source
Zeitschrift für das gemeinnützige Wohnungswesen in Bayern, München 74(1984)Nr.2, S.83-84
Seiten
Zitierform
Freie Schlagworte
item.page.dc-subject
Recht, Wohnen/Wohnung, Wohnung, Mietwohnung, Wohnwert, Sachmangel, Miethöhe, Berechnungsmethode, Rechtsprechung, Wohnwertminderung, Mietminderung