GG Art. 3 I, 12 I, 14; BadWürttGO §§ 18, 102; WoGG § 15; VwGO § 123. Zulässigkeit der Gründung und des Tätigwerdens einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft. VGH Mannheim, Beschluß v. 21.7.1982 - Az. 1 S 746/82.

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IRB: Z 889
SEBI: Zs 359-4

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Abstract

Zur Zulässigkeit der Gründung und des Tätigwerdens einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft, deren Tätigkeitsbereich nicht auf Maßnahmen des sozialen Wohnungsbaus oder auf Sanierungsmaßnahmen nach dem Städtebauförderungsgesetz beschränkt ist. Es bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass durch die Tätigkeit des gemeindlichen Wohnungsbauunternehmens die Wettbewerbsfreiheit unerträglich eingeschränkt wird und deshalb eine unzumutbare Schädigung der freien Wohnungsbaugesellschaften befürchtet werden muss, etwa weil das Unternehmen ganz oder teilweise eine ihm nicht zustehende Monopolstellung anstrebt. rh

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Recht, Wohnung, Wohnungsbau, Sanierung, Städtebauförderungsgesetz, Rechtsprechung, Beschluss, Wohnungsbaugesellschaft, VGH-Urteil, Kommunalbetrieb

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Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 37(1984)Nr.5, S.251-253, Lit.

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Recht, Wohnung, Wohnungsbau, Sanierung, Städtebauförderungsgesetz, Rechtsprechung, Beschluss, Wohnungsbaugesellschaft, VGH-Urteil, Kommunalbetrieb

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