Der deutsche und europäische öffentliche Dienst zwischen rechtlicher und faktischer Gleichberechtigung der Geschlechter. Ein rechtssystematischer Vergleich zur Frauenförderung in beiden öffentlichen Diensten unter besonderer Berücksichtigung des Gemeinschaftsgrundrechts der Gleichberechtigung von Männern und Frauen.

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Frankfurt/Main

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ZLB: 2004/1862

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DI
RE

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Die Arbeit widmet sich dem Rechtsvergleich der Frauenförderung im deutschen und europäischen öffentlichen Dienst. Die Fortschritte des deutschen und europäischen Gesetzgebers bei der Herstellung faktischer Gleichberechtigung der Geschlechter sind durch den Verfassungsauftrag aus Art. 3 Abs. 2 GG und der Art. 2, 3 Abs. 2, 13, 137 Abs. 1 und 141 EGV (Vertrag über die Europäische Gemeinschaft) gekennzeichnet. Die beiden grundsätzlich getrennt voneinander funktionierenden öffentlichen Dienste übernehmen dabei eine Vorreiterrolle. Hier konnten nicht nur Gemeinsamkeiten, sondern auch deutliche Unterschiede festgestellt werden, denn im europäischen öffentlichen Dienst (EÖD) steht das Konzept des gender mainstreaming im Vordergrund, während der öffentliche Dienst Deutschlands in so gut wie allen Frauenförder- und Gleichstellungsgesetzen durch die klassischen Formen der Frauenförderung wie Zielvorgaben in Frauenförderplänen, leistungsabhängige Vorrangregelungen, Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Einrichtung der Frauenbeauftragten geprägt ist. Jedoch verspricht nur das Nebeneinander von klassischer Frauenförderung und gender mainstreaming Motor der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu sein. difu

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778 S.

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Recht der Arbeit und der sozialen Sicherheit; 21