Die kommunalen Spitzenverbände. Interessenvertretung und Verwaltungsreform.

Geisselmann, Friedrich
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1975

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SEBI: 75/3030

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Zusammenfassung

Wenn auch die kommunalen Spitzenverbände häufig den Interessenverbänden zugerechnet werden, unterscheiden sie sich doch wesentlich in Zielsetzung, Methoden und interner Machtstruktur von anderen Verbänden. Der Kern der Arbeit der Spitzenverbände betrifft die Frage der Machtverteilung zwischen den verschiedenen Stufen des Staates; Bund, Länder und Gemeinden sind in ihrer Arbeit auf Kooperation angewiesen, obwohl ihre Interessen teilweise in einem antagonistischen Verhältnis stehen. Die unzureichende Repräsentanz der Gemeinden auf Bundes- und Landesebene macht sie zum schwächsten Glied im Föderalismus; dies wirkt sich in der Zurordnung der kommunalen Spitzenverbände zum privatrechtlichen Bereich noch heute aus. Da es sich bei den Institutionen des kooperativen Föderalismus (Konjunkturrat, Finanzplanungsrat, Planungsgremium) um die Koordination gleichrangiger Interessen geht, sind die Interessen der Gemeinden nicht geringer zu bewerten als die der anderen Ebenen des Staates.

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Berlin, Duncker & Humblot (1975) 353 S., Lit.(jur.Diss.; Tübingen o.J.)

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Schriften zum öffentlichen Recht; 270

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