Stadt Braunschweig. Flächennutzungsplan. Wirksam mit der ortsüblichen Bekanntmachung seiner Genehmigung am 24. April 1978.

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SEBI: 80/3359-4

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Die Eingemeindungen vom 1.3. 1974, die eine Verdreifachung des Stadtgebietes von Braunschweig bewirkt haben, haben eine Neufassung des Flächennutzungsplanes notwendig gemacht. Der Flächennutzungsplan hat zum Ziel, der Funktion Braunschweigs als Oberzentrum und Industriegebiet gerecht zu werden und dabei die durch die Forderung nach mehr Lebensqualität gestellten Aufgaben nicht zu vernachlässigen. Die Bereiche des Wohnens, der Beschaffung des Lebensunterhalts, der Freizeit und der Versorgung sollen mit Hilfe der verkehrlichen Kommunikation möglichst eng miteinander verknüpft werden. Für diese Bereiche sind die wichtigsten Planungsgrundsätze und -maßnahmen aufgeführt. gk/difu

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Flächennutzungsplan, Erläuterungsbericht, Eingemeindung, Stadtplanung

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Braunschweig: Selbstverlag (1978), 83 S., Kt.; Tab.

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Flächennutzungsplan, Erläuterungsbericht, Eingemeindung, Stadtplanung

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