Die Abtretung des Gebietes von Eupen-Malmedy an Belgien im Jahre 1920.

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SEBI: 78/5995

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In Versailles war 1919 festgelegt worden, daß die Region Eupen-Malmedy von 1920 an Teil des belgischen Staatsgebietes werden sollte, um Belgien als Sicherheitspuffer an der Grenze zu Deutschland und mit seinem Waldreichtum als Teil der Reparationsleistungen zu dienen. Das Selbstbestimmungsrecht der Einwohnerschaft sollte durch eine "Meinungsäußerung" durch Listenbefragung gewahrt bleiben, worunter allerdings keinesfalls eine Volksabstimmung zu verstehen war. Die Umstände dieser Meinungsäußerung, die vom Völkerbund anerkannt wurde, wurden vor allem von Seiten des Deutschen Reiches heftig kritisiert und nach Meinung des Verfassers absichtlich verzerrt dargestellt, so daß die Eingliederung Eupen-Malmedys in den belgischen Staat von Deutschland erst im Jahre 1958 per Parlamentsbestimmung akzeptiert wurde. Nach Ansicht des Autors verhinderten weniger Eingriffe der belgischen Behörden als vielmehr ökonomische Interessen der Bevölkerung 1920 ein Votum für die Rückkehr der Region ins Deutsche Reich. cb/difu

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Gebietsabtretung, Volksabstimmung, Landesgeschichte, Verfassungsgeschichte, Außenpolitik, Vertrag

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Bonn: Röhrscheid (1966), 263 S., Kt.; Tab.; Lit (phil.Diss.; Bonn 1964)

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Gebietsabtretung, Volksabstimmung, Landesgeschichte, Verfassungsgeschichte, Außenpolitik, Vertrag

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Rheinisches Archiv; 60