Zur Abfalleigenschaft von mit Kraftstoffen verunreinigtem Erdreich einer Tankstelle. EuGH, Urteil der Zweiten Kammer vom 7.9.2004 - C-1/03. Mit Anmerkung von Walter Frenz.
Heymann
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Datum
2004
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Herausgeber
Heymann
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Köln
Sprache
ISSN
0012-1363
ZDB-ID
Standort
ZLB: 4-Zs 61
BBR: Z 121
IRB: Z 1014
BBR: Z 121
IRB: Z 1014
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Art. 1, 4, 8, 15 RL 75/442/EWG; Art. 1 RL 91/156/EWG: Kraftstoffe, die unabsichtlich ausgebracht worden sind und eine Verunreinigung des Erdreichs und des Grundwassers verursacht haben, sind Abfälle i.S. von Art.1 Buchst. a der RL 75/442/EWG des Rates vom 15.7.1975 über Abfälle in der durch die RL 91/156/EWG des Rates vom 18.3.1991 geänderten Fassung. Das Gleiche gilt für mit Kraftstoffen verunreinigtes Erdreich, auch wenn es nicht ausgehoben worden ist. In Fällen wie denen des Ausgangsverfahrens kann das die Tankstelle beliefernde Mineralölunternehmen nur dann i.S. von Art.1 Buchst. c der RL 75/442 als Besitzer dieser Abfälle angesehen werden, wenn das für die Abfälle ursächliche Austreten aus den Tanks der Tankstelle auf das Verhalten dieses Unternehmens zurückzuführen ist. difu
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Schlagwörter
Zeitschrift
Deutsches Verwaltungsblatt
Ausgabe
Nr. 24
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 1539-1544