Modernisierung mit Hilfe der Bausparfinanzierung.
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1979
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SEBI: 80/1660
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Zusammenfassung
Ungefähr jeder fünfte Bausparvertrag wird zum Zwecke der Wohnungsmodernisierung abgeschlossen. Damit wächst das Gewicht der Bausparkassen im Rahmen der Altbaumodernisierung und gleichzeitig die Frage nach den Finanzierungsmöglichkeiten der Altbaumodernisierung durch Bausparkassen. Der Referent weist darauf hin, daß die Altbaumodernisierung in der Bausparförderung enthalten ist und hält die derzeitige Rechtslage durch das Urteil des Bundesfinanzhofes vom 22.3.68 (Auslegung des Begriffs von der ,,Verbesserung'' eines Wohngebäudes) für zufriedenstellend. Ebenso wird eine begünstigte Verwendung von Mitteln der Mieter zur Wohnungsmodernisierung abgelehnt. sch/difu
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In: Altbau-Modernisierung, Hrsg.: AMK Berlin., Berlin: (1979), S. 197-200