Fortschrittsbericht "Aufbau Ost" Mecklenburg-Vorpommern 2016.
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DE
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Schwerin
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Zusammenfassung
Mit dem Gesetz zur Fortführung des Solidarpakts, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Abwicklung des Fonds "Deutsche Einheit" vom 20. Dezember 2001 sind die Eckpfeiler für die Einnahmeentwicklung der neuen Länder 2005 bis 2019 gesetzlich festgeschrieben. Durch die Neuordnung des Länderfinanzausgleichs wird für die Länder eine aufgabengerechte Finanzausstattung gewährleistet. Zusätzlich sichert der Solidarpakt II die Finanzausstattung für die neuen Länder zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Ost und West. Die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel sollen ab 2005 zum Abbau teilungsbedingter Sonderlasten aus dem bestehenden infrastrukturellen Nachholbedarf sowie zum Ausgleich unterproportionaler kommunaler Finanzkraft verwendet werden. Mecklenburg-Vorpommern erhält im Rahmen des Solidarpakts II im Zeitraum 2005 bis 2019 rund 11 Mrd. Euro. Diese Zuweisungen sind zeitlich befristet und werden jährlich weniger. Bereits ab 2009 kam es zu deutlichen jährlichen Einschnitten. Die neuen Länder (einschl. Berlin) berichten dem Finanzplanungsrat jährlich im Rahmen von Fortschrittsberichten "Aufbau Ost" über ihre jeweiligen Fortschritte bei der Schließung der Infrastrukturlücke, die Verwendung der erhaltenen Mittel und die finanzwirtschaftliche Entwicklung der Länder- und Kommunalhaushalte. Dieser Bericht für Mecklenburg-Vorpommern bezieht sich auf das Jahr 2016.
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Seiten
36 S.