Die Berücksichtigung ausländischer Rechtsinstitute im innerstaatlichen öffentlichen Recht.
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
1976
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
SEBI: 76/1758
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
DI
Autor:innen
Zusammenfassung
Rechtsfälle mit Auslandsberührung werfen die Frage nach der anwendbaren Rechtsordnung auf.Für das Zivilrecht ist das internationale Privatrecht einschlägig, während das öffentliche Recht eine vergleichbare Rechtsgrundlage nicht kennt.Die Studie beschreibt über eine Analyse der Rechtsprechung einen Weg zur Behandlung öffentlich-rechtlicher Fälle mit Auslandsberührung.Vorgeschlagen wird ein methodisches Lösungsmodell, das darauf beruht, einen Sachverhalt zunächst daraufhin zu untersuchen, ob internationale Abkommen oder Gemeinschaftsrecht tangiert ist; soweit dies nicht der Fall ist, kann es sich nur noch um Normen des innerstaatlichen Rechts handeln.Ist der Auslandsfall nicht explizit in den Tatbestand der innerstaatlichen Norm aufgenommen, muß eine Auslegung klären, ob der Tatbestand auf reine Inlandsfälle beschränkt ist.Erst wenn die Norm den Auslandsfall ausschließt, muß gefragt werden, wie die Auslandsberührung unter den Tatbestand zu subsumieren ist.
item.page.description
Schlagwörter
Zeitschrift
Ausgabe
Erscheinungsvermerk/Umfang
Bonn: (1976), XXI, 132 S., Lit.; Zus.(jur Diss.; Bonn 1976)