Compliance in der Wohnungswirtschaft. Begriffsbestimmung Compliance - Verantwortlichkeiten der Organe - Umsetzungsmaßnahmen - Betriebsvereinbarung/ Dienstanweisung Compliance.

Hammonia
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Hamburg

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ZLB: 4-2009/1528

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Abstract

In vielen Branchen waren in den letzten Jahren Unternehmen von Bilanzfälschungen, Schmiergeldaffären und Unterschlagungen betroffen. Aber auch in der Wohnungswirtschaft bestehen Risiken, die zu materiellen und Imageschäden für die Unternehmen führen können. Daher ist es empfehlenswert, durch angemessene Regelungen wirksame Prävention zu leisten. In der Arbeitshilfe wird zunächst der Begriff "Compliance" erläutert, die Verantwortlichkeit der Organe des Unternehmens behandelt, typische Risikofelder der Wohnungswirtschaft aufgezeigt und die Sicherungsmaßnahmen im Wohnungsunternehmen im Rahmen der Satzungen/Gesellschaftsverträge und Geschäftsordnungen für die Gremien einerseits und des Risikomanagements andererseits beschrieben. Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der Arbeitshilfe ist die Schilderung der Maßnahmen zur Umsetzung von Compliance im Personalbereich, insbesondere der Abschluss einer Betriebsvereinbarung oder der Erlass einer Dienstanweisung. Die Mustertexte für Betriebsvereinbarungen und Dienstanweisungen enthalten praxisrelevante Vorschläge zu einzelnen Regelungen, die unternehmensindividuell ausgewählt, zusammengestellt oder abgewandelt werden können. Durch den Abschluss einer Betriebsvereinbarung oder Erlass einer Dienstanweisung können Regelungen verpflichtend für die Arbeitsverhältnisse eingeführt und damit Vorgaben für das Verhalten in bestimmten Situationen geschaffen werden. Dies dient dem Schutz der Mitarbeiter, aber auch der Unternehmensorgane sowie des Unternehmens selbst.

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42 S.

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GdW Arbeitshilfe; 51