Rechtsrahmen und Vorschläge zur Änderung für Ladeinfrastruktur im Neubau und Bestand.
Nomos
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Nomos
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DE
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Baden-Baden
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1613-0235
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ZLB: Zs 7094
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Abstract
Ziel dieser Ausarbeitung, die im Rahmen der Begleit- und Wirkungsforschung für das Schaufensterprogramm Elektromobilität entstanden ist, war es, bestehende Hemmnisse im Rechtsrahmen zu identifizieren und Lösungsvorschläge zum Abbau dieser Hemmnisse zu entwickeln. Darüber hinaus soll eine positive Beförderung der Weiterentwicklung der Elektromobilität erreicht werden. Die Berücksichtigung der Elektromobilität sollte z.B. nicht mehr den "Sonderfall" in einzelnen besonders innovativen Planungsprozessen in ausgewählten Regionen oder besonders innovativen Kommunen darstellen, sondern zunehmend zum "Normalfall" bei allen Planungsprozessen werden. Schließlich sind alle Mitgliedsstaaten der EU aufgerufen dafür Sorge zu tragen, dass Bauherren und Immobilienverwalter die entsprechende Infrastruktur mit einer ausreichenden Zahl von Ladepunkten für Elektrofahrzeuge errichten können. Die Förderung der Elektromobilität soll auf lange Sicht sicherstellen, dass der CO2-Ausstoß des Verkehrssektors wesentlich gesenkt wird.
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KommJur
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Nr. 5
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S. 161-167