Rechtsschutz des Grundeigentümers gegenüber Baugenehmigungen auf dem Nachbargrundstück.
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1975
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Zusammenfassung
Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hatte zu klären, wieweit der Bau eines Wohnhauses mit sieben Wohneinheiten eine Beeinträchtigung der Anrainer in einem Wohngebiet, das für eine zweigeschossige offene Bebauung vorgesehen ist, darstellt.
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Hamburger Grundeigentum, Hamburg (1975) S. 253-255