Rechtsschutz des Grundeigentümers gegenüber Baugenehmigungen auf dem Nachbargrundstück.

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1975

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Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hatte zu klären, wieweit der Bau eines Wohnhauses mit sieben Wohneinheiten eine Beeinträchtigung der Anrainer in einem Wohngebiet, das für eine zweigeschossige offene Bebauung vorgesehen ist, darstellt.

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Hamburger Grundeigentum, Hamburg (1975) S. 253-255

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