Neue Impulse für die städtebauliche Erneuerung - der Architekt als Sanierungsstratege.

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IRB: Z 801BY

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Abstract

Es muss ein staatliches Ziel sein, dass den Gemeinden für die Dauer der städtebaulichen Sanierung fähige freie Beauftragte zur Seite stehen. Hier eröffnet sich ein neues Tätigkeitsfeld für Architekten, gewissermaßen als "Sanierungsstrategen" für Gemeinden tätig zu werden. Der "Sanierungsbeauftragte der Gemeinde" soll der jeweils vertraglich gebundene Architekt sein, der für die Gemeinde projektbezogen die fachliche Betreuung übernimmt und die notwendige flankierende Verwaltungstätigkeit der Gemeinde unterstützt. (jk)

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Keywords

Baupolitik, Architekt, Stadterneuerung, Städtebauförderungsgesetz, Berufsbild, Beschäftigungslage, Sanierungsbeauftragter, Sanierung, Recht, Städtebauförderung

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In: Dt.Architektenbl.(Ausg.Bayern), 18(1986), Nr.9, S.BY200-BY202, Abb.;Lit.

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Baupolitik, Architekt, Stadterneuerung, Städtebauförderungsgesetz, Berufsbild, Beschäftigungslage, Sanierungsbeauftragter, Sanierung, Recht, Städtebauförderung

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