Villes du Japon. Un pays sans "interet public".
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IRB: Z 1083
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Abstract
Nachdem Japan immer wieder hinsichtlich seiner ökonomischen Leistungsfähigkeit zitiert wird, untersucht der Autor das mögliche Vorbild im Städtebau. Eine reguläre Flächennutzungs- und Bebauungsplanung wird nur für unbebautes Gebiet, weitab von den vorhandenen Zentren durchgeführt. Die bereits stark verflochtenen und zum Teil überlasteten städtischen Gebiete werden keinerlei öffentlicher Kontrolle oder Regulierung unterworfen. Öffentliches Interesse äußert sich nicht anders, als das der Industrie oder von Baugesellschaften, und auch nur bei bestimmten öffentlichen Baumaßnahmen auf freiem oder dem Meer abgewonnenen Bauland. Auf vorhandene städtebauliche Strukturen wird keine Rücksicht genommen, eine gezielte Sanierung älterer Stadtquartiere oder eine langfristige Stadterneuerung findet nicht statt. kr
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Stadtplanung/Städtebau, Stadterweiterung, Stadtwachstum, Flächennutzungsplanung, Bebauungsplanung, Planungsrecht, Öffentliche Aufgabe, Bodenmarkt, Baulanderschließung, Stadterneuerung, Öffentliche Einrichtung, Industrieansiedlung, Stadtstruktur
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Urbanisme 52(1983)Nr.194, S.47-51, Abb., Tab.
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Stadtplanung/Städtebau, Stadterweiterung, Stadtwachstum, Flächennutzungsplanung, Bebauungsplanung, Planungsrecht, Öffentliche Aufgabe, Bodenmarkt, Baulanderschließung, Stadterneuerung, Öffentliche Einrichtung, Industrieansiedlung, Stadtstruktur