Förderung der Modernisierung von Wohnraum in Nordrhein-Westfalen 1984.

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1984

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SEBI: 84/6688-4

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Das Land Nordrhein-Westfalen fördert auf der Grundlage der Modernisierungsrichtlinien 1983 die Modernisierung von Wohnraum. Förderungszweck ist die Erhaltung des Wohnungsbestandes, die Behebung städtebaulicher Mißstände und die Verbesserung der Versorgung breiter Schichten der Bevölkerung mit guten Wohnungen zu tragbarer Miete oder Belastung. Mit Vorrang gefördert werden Wohnungen, die in einem städtebaulichen Sanierungsgebiet liegen, die vor 1918 errichtet wurden, die an alternative Fernwärmeversorgungssysteme angeschlossen werden sollen und die in Denkmalbereichen liegen. Die Broschüre zeigt Förderungsbedingungen, Art und Höhe der Förderungen und dokumentiert die gesetzlichen Grundlagen des Programms. cp/difu

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Düsseldorf: (1984), ca. 6 S., Tab.; Lit.

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MLS-Kurzinformation; 3/84

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