Der Surrogationsgedanke im Flurbereinigungsrecht.
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SEBI: 78/5261
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Zusammenfassung
Die Flurbereinigung ist eine agrarstrukturelle Maßnahme, die sich auf ländlichen Grundbesit erstreckt und dazu dient, "die Zersplitterung des ländlichen Grundbesitzes und ihre arbeitserschwerenden und produktionshemmenden Folgen zu beseitigen und durch eine zweckmäßige Neueinteilung der Gemarkung sowie die im Zusammenhang damit durchzuführenden Maßnahmen der Landeskultur die land- und forstwirtschaftliche Erzeugung zu steigern" - aus der amtlichen Begründung zum Flurbereinigungsgesetz (FlurbG). Die bedeutsamste materiellrechtliche Bestimmung des FlurbG enthält dessen Pargr. 68 mit dem Surrogationsprinzip: "Die Landabfindung tritt hinsichtlich der Rechte an den alten Grundstücken und der diese Grundstücke betreffenden Rechtsverhältnisse, die nicht aufgehoben werden (Pargr.49), an die Stelle der alten Grundstücke." Die Arbeit will Umfang und Tragweite der Surrogation in der Flurbereinigung bestimmen und die sich hieraus ergebenden Rechtsfolgen darstellen. Diese werden getrennt nach beschränkt dinglichen Rechten, persönlichen Rechten und öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnissen untersucht. chb/difu
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Flurbereinigung, Flurbereinigungsgesetz, Surrogation, Landabfindung, Geldabfindung, Grundstücksverkehr, Landwirtschaft, Rechtsgeschichte, Bodenrecht, Recht, Planungsrecht
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Tübingen: Selbstverlag (1968), ca. 160 S., Lit.(jur.Diss.; Tübingen 1968)
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Flurbereinigung, Flurbereinigungsgesetz, Surrogation, Landabfindung, Geldabfindung, Grundstücksverkehr, Landwirtschaft, Rechtsgeschichte, Bodenrecht, Recht, Planungsrecht