Privatisierung im Bereich öffentlicher Verkehrsräume. Verkehrsüberwachung und Sicherung des öffentlichen Raumes durch private Sicherheitsdienste.

Heymann
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Heymann

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DE

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Köln

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ZLB: 2004/2454

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DI
RE

Zusammenfassung

Der Staat hat wesentliche und aus seiner Verfassung vorgegebene Aufgaben zu erfüllen, die er nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen auf Private übertragen kann. Insbesondere die Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist eine traditionell anerkannte Staatsaufgabe. Sie hat hohe verfassungsrechtliche Relevanz und wird noch als unantastbar angesehen. Nach überwiegender Auffassung ist diese Staatsaufgabe als Verfassungsprinzip im Gewaltmonopol verankert. Die defizitäre Situation der öffentlichen Haushalte sowie die damit im Zusammenhang stehende Überlastung des Staates haben jedoch dazu geführt, dass die Privatisierungsdiskussion auch den klassisch hoheitlichen Bereich der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erfasst. Diese Neuausrichtung beinhaltet auch eine Ausweitung der Tätigkeitsfelder für das private Sicherheitsgewerbe bis in den öffentlichen Raum hinein. In der Arbeit wird kritisch hinterfragt, ob und inwieweit eine Privatisierung von Gefahrenabwehraufgaben erstrebenswert und rechtlich zulässig ist. Geprüft wird, wo die Grenze der Entstaatlichung verläuft und was unverzichtbare und damit privatisierungsfeste Staatsaufgabe ist. Untersucht wird die Privatisierungsfähigkeit der öffentlichen Sicherheit und Ordnung für den Bereich des Straßenverkehrsrechts. Diskutiert werden verschiedene Privatisierungsmodelle, die an der Schnittstelle zwischen Straßen- und Straßenverkehrsrecht liegen. sg/difu

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XVII, 307 S.

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Recht des Sicherheitsgewerbes