Sicherstellung der Trinkwasser-Notversorgung durch Verbundmaßnahmen im Rahmen des Programms für Zukunftsinvestitionen.
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BBR: Z 159
IRB: Z 617
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Zusammenfassung
Für die Trinkwasser-Notversorgung im Verteidigungsfall ist der Bund zuständig. Zur Deckung des lebensnotwendigen Trinkwasserbedarfs für die Bevölkerung nach dem Wassersicherstellungsgesetz sind bisher in Ballungsgebieten und Verdichtungsräumen rund 2.450 von der zentralen Wasserversorgung unabhängige Einzelbrunnen errichtet worden. Alternativ wurden im Rahmen des Programms Wasser "Notversorgung und großräumiger Ausgleich" 1977-1979 vom Bundesministerium des Innern der Bau von Verbundleitungen und die Herstellung von Verbundsystemen mit einem Investitonsvolumen von rd. 100 Mio. DM finanziert bzw. gefördert. -z-
Beschreibung
Schlagwörter
Versorgungstechnik, Wasser, Trinkwasser, Notversorgung, Brunnen, Wassersicherstellungsgesetz, Wasserverbund, Wasserleitung, Zukunftsinvestitionsprogramm
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Wasser und Boden 32(1980)Nr.4, S.145-146, 148-150, Abb., Tab., Lit.
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Versorgungstechnik, Wasser, Trinkwasser, Notversorgung, Brunnen, Wassersicherstellungsgesetz, Wasserverbund, Wasserleitung, Zukunftsinvestitionsprogramm