Die Gelegenheitsursache im Dienstunfallrecht und im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung.
Kohlhammer
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Datum
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ISSN der Zeitschrift
Bandtitel
Herausgeber
Kohlhammer
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Stuttgart
Sprache
ISSN
0342-5592
ZDB-ID
Standort
ZLB: Kws 750 ZB 6805
BBR: Z 477
BBR: Z 477
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
Gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG wird einem Beamten und seinen Hinterbliebenen Unfallfürsorge gewährt, wenn der Beamte durch einen Dienstunfall verletzt worden ist; gemäß § 31 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG ist ein Dienstunfall ein auf äußerer Einwirkung beruhendes, örtlich und zeitlich bestimmbares, einen Körperschaden verursachendes Ereignis, das in Ausübung oder infolge des Dienstes eingetreten ist. In der gesetzlichen Unfallversicherung sind Arbeitsunfälle Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit); Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen (§ 8 Abs. 1 SGB VII). Mit den Ausführungen sollen Gemeinsamkeiten im Dienstunfallrecht und im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung unter besonderer Berücksichtigung der in beiden Systemen zu berücksichtigenden Gelegenheitsursache aufgezeigt werden.
Beschreibung
Schlagwörter
Zeitschrift
Verwaltungsrundschau
Ausgabe
Nr. 1
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Seiten
S. 17-18