Rechtsanspruch auf Sanierung.

Otto, Franz
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1984

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IRB: Z 866
SEBI: Zs 2233-4
BBR: Z 281

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Zusammenfassung

Da die Sanierung von Altbauten erhebliche Aufwendungen erfordert, sind die Grundstückseigentümer im allgemeinen daran interessiert, dass ihr Grundstück in eine Sanierungsmaßnahme der Gemeinde einbezogen wird. Die Gemeinde hat möglicherweise aber entgegengesetzte Vorstellungen und dann taucht die Frage auf, ob ein Rechtsanspruch auf Einbeziehung seines Grundstücks in die Sanierungsmaßnahme vom Grundstückseigentümer geltend gemacht werden kann. Zur Frage der Einbeziehung eines Grundstücks in ein Sanierungsgebiet hat sich das OVG Lüneburg im Urteil vom 25.3.1982 - 1 C 5/79 und zur Frage des Sanierungsabschlusses für ein Einzelgrundstück der VGH Baden-Württemberg im Urteil vom 31.3.1982 - 8 S 2011/81 - geäußert. -y-

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Blätter für Grundstücks-, Bau- und Wohnungsrecht, Neuwied 33(1984)Nr.1, S.2

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