Waldschadensfonds im EG-Recht. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für einen Fonds zur Regulierung neuartiger Waldschäden auf gemeinschaftsrechtlicher Ebene.

Duncker & Humblot
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Duncker & Humblot

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DE

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Berlin

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ZLB: 2000/3005

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Obwohl sich in Deutschland die Situation des Waldes in den letzten Jahren verbessert hat, ist weiterhin eine enorm hohe Zahl der Bäume mit Schadensmerkmalen zu verzeichnen. Ein positiver Trend ist überwiegend in den neuen Bundesländern zu beobachten. In den alten Ländern zeichnet sich mit Ausnahme von Bayern, Bremen, Hamburg und Nordrhein-Westfalen eine tendenzielle Verschlechterung ab. Einzelne Baumarten wie die besonders betroffene Eiche, zeigen im gesamten Bundesgebiet negative Entwicklungen auf. Neuartige Waldschäden sind im Gegensatz zu Sturm- oder Feuerschäden solche, die aus der allgemeinen Luftverschmutzung resultieren. Gegen diese neuartigen Waldschäden wurde noch kein Instrument geschaffen, um den Geschädigten eine angemessene Entschädigung zu gewähren. Dieser Zustand liegt im Wesentlichen daran, dass das zivilrechtliche Haftungsrecht auf eine Zweierbeziehung zwischen Schadenverursacher und dem Schädiger ausgerichtet ist. Bei neuartigen Waldschäden ist in der Regel nicht nachweisbar, wer für die konkrete Verursachung verantwortlich ist. Der Autor stützt sich auf das so genannte Waldschadenurteil des Bundesgerichtshofs vom 10.12.1987, in dem die generelle Ersatzwürdigkeit der Waldschäden einerseits und die fehlende Rechtsgrundlage für Entschädigung andererseits festgestellt wurde und schon hier ein Fondsmodell vorgeschlagen wurde. kirs/difu

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Seiten

338 S.

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Hamburger Studien zum Europäischen und Internationalen Recht; 20