Der Arzt im Beamtenrecht.
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SEBI: 78/705
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DI
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Abstract
In der BRD obliegt auf Grund des bestehenden Gesundheitssystems die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung weitgehend dem freiberuflichen Arzt. Der ,,Arzt im Beamtenrecht'' stellt daher auch heute noch gegenüber seinem niedergelassenen Kollegen die Ausnahme dar. Nach einer Darstellung der Anforderungen, die an eine Verbeamtung des Arztes gestellt werden müssen, wird konkret auf einige Gruppen von beamteten Ärzten eingegangen. Im weiteren werden die Widersprüche, die sich bei dem beamteten Arzt gegenüber dem freipraktizierenden ergeben, untersucht. Ferner werden Gemeinsamkeiten beider Ärztekategorien herausgearbeitet, die sich aus der besonderen Vertrauensstellung des Arztes gegenüber dem leidenden Menschen ergeben. Am Beispiel des Amtsarztes und des Klinikarztes wird untersucht, unter welchen Voraussetzungen ein Arzt-Beamtentum mit seinen vom übrigen Berufsbeamtentum abweichenden Eigenheiten zur Erfüllung spezieller Aufgaben sinnvoll ist. Wegen unterschiedlicher Pflichten des Arzt- und des Beamtenstandes ergeben sich Konflikte, die der beamtete Arzt nach eigener Gewissensentscheidung lösen muß. Die Arbeit vergleicht abschließend die Stellung des Arztes im Gesundheitswesen der BRD und Großbritanniens.
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Keywords
Arzt, Beamtenrecht, Krankenhaus, Gesundheitswesen, Kommunalbediensteter, Recht
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Würzburg: (1976), IV, 120 S., Lit.
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Arzt, Beamtenrecht, Krankenhaus, Gesundheitswesen, Kommunalbediensteter, Recht