Gefährlich, aber wertvoll. Spraydosen müssen bei Schadstoffsammlung abgegeben werden.
Deutscher Fachverl.
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Datum
2016
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Herausgeber
Deutscher Fachverl.
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Frankfurt/Main
Sprache
ISSN
0933-3754
ZDB-ID
Standort
ZLB: Kws 274 ZB 6793
BBR: Z 551
BBR: Z 551
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Manche Produkte, etwa Haarsprays, Farblacke und Rostlöser, sind nur in Spraydosen zu haben und landen in Haushalten, Werkstätten und im Gewerbe oftmals da, wo sie nicht landen sollten - im Restmüll oder im Gelben Sack. Was kaum einer weiß: Die Dosen, egal ob leer oder halbvoll, dürfen auf keinen Fall im Restmüll entsorgt werden.
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Schlagwörter
Zeitschrift
Entsorga
Ausgabe
Nr. 10
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 31