Das neue Feuerwehrgesetz.

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IRB: Z 935
SEBI: Zs 987-4

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Abstract

Der abwehrende Brandschutz und die technische Hilfe wurden durch das am 1. Januar in Kraft getretene Bayerische Feuerwehrgesetz (BayFwG) neu geregelt. Das Gesetz behält die Grundstrukturen des bayerischen Feuerwehrwesens bei, enthält jedoch eine Reihe wichtiger Neuerungen. So wird erstmals der technische Hilfsdienst seiner Bedeutung entsprechend geregelt. Das Gesetz stellt klar, dass die Freiwilligen Feuerwehren öffentliche Einrichtungen der Gemeinde sind, während die Feuerwehrvereine lediglich eine Organisationsform des Personals darstellen. Die Ortsfeuerwehren erhalten eine Bestandsgarantie; die arbeits- und sozialrechtliche Stellung der Feuerwehrdienstleistenden wird verbessert. Das BayFwG schafft klare Befugnisse der Feuerwehren gegenüber Dritten und gibt den Gemeinden einen öffentlich-rechtlichen Anspruch auf Kostenersatz für Einsätze der Feuerwehren. -z-

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Recht, Kommunalrecht, Feuerwehrgesetz, Freiwillige Feuerwehr, Feuerlöschwesen

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Bayerische Verwaltungsblätter, München 113(1982)Nr.3, S.65-70, Lit.

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Recht, Kommunalrecht, Feuerwehrgesetz, Freiwillige Feuerwehr, Feuerlöschwesen

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